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Bewertungsanlässe

Wann werden Immobilien und Grundstücke bewertet

Grundsätzlich werden Wertgutachten für den privaten, gewerblichen oder gerichtlichen Gebrauch benötigt. Im privaten oder gewerblichen Gebrauch beschränkt sich dies meist auf den Bereich zur Veräußerung, Vermögensdisposition und steuerliche Zwecke.

Die häufigsten Bewertungsanlässe für Gerichte sind Zwangsversteigerungen, Ehescheidungen, Erbauseinandersetzungen und selbständige Beweissicherungsverfahren.

Für alle vorgenannten Bewertungsanlässe werden vom Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. (FH) Volker Rüping seit vielen Jahren Gutachten erstattet.

Wertgutachten gemäß § 194 BauGB

Einfamilienhaus, Gewerbeobjekt oder Wohnanlage

Gemäß § 194 BauGB (Baugesetzbuch) wird der Verkehrswert (Marktwert) „durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheiten und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Wertermittlungsobjekts ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre“.

Dem zur Folge ist ein Wertgutachten eine objektive Expertise eines unabhängigen Sachverständigen, welches zur Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit i.d.R. in Schriftform verfasst wird.

Unsere Leistungen umfassen die Bewertung von Standardimmobilien bis hin zu Groß- oder Sonderimmobilien wie z.B.:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohnungs- und Teileigentume
  • emischt genutzte Objekte
  • Industrie- und Gewerbeobjekte

Ebenso zählt zu unserem Aufgabengebiet auch die Bewertung von unbebauten Grundstücken, beispielsweise land- und forstwirtschaftliche Flächen oder Arrondierungsflächen.

Die Gutachtenerstattung erfolgt bedarfsgerecht auf Kundenwunsch als Lang- oder Kurzgutachten.

Rechte und Belastungen

Bewertung von wertbeeinflussenden Rechten und Belastungen

In den Aufgabenbereich eines Sachverständigen fällt ebenso die Bewertung von wertbeeinflussenden Rechten und Belastungen aus dem zugehörigen Grundbuch oder dem Baulastenkataster des örtlichen Bauordnungsamtes. Diese sind im Gutachten entsprechend zu berücksichtigen und können den Wert der Liegenschaft erheblich beeinflussen.

Bekannte Beispiele für privatrechtliche grundstücksbezogene Rechte und Belastungen sind u.a.:

  • Erbbaurechte
  • Wohnungs- und Nießbrauchrechte
  • Geh- und Fahrrechte
  • Leitungsrechte
  • Überbau
  • Vorkaufsrechte

Bekannte Beispiele für öffentlich-rechtliche grundstücksbezogene Rechte und Belastungen sind u.a.:

  • Baulasten
  • Denkmalschutz
  • Naturschutz
  • Wasserschutz
  • Vorkaufsrechte der Gemeinden

Dipl. Ing. (FH) Volker Rüping

Ich unterbreite Ihnen gern ein unverbind­liches,
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