Wertgutachten gemäß § 194 BauGB
Gemäß § 194 BauGB (Baugesetzbuch) wird der Verkehrswert (Marktwert) „durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheiten und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Wertermittlungsobjekts ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre“.
Dem zur Folge ist ein Wertgutachten eine objektive Expertise eines unabhängigen Sachverständigen, welches zur Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit i.d.R. in Schriftform verfasst wird.
Unsere Leistungen umfassen die Bewertung von Standardimmobilien bis hin zu Groß- oder Sonderimmobilien wie z.B.:
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Wohnungs- und Teileigentume
- emischt genutzte Objekte
- Industrie- und Gewerbeobjekte
Ebenso zählt zu unserem Aufgabengebiet auch die Bewertung von unbebauten Grundstücken, beispielsweise land- und forstwirtschaftliche Flächen oder Arrondierungsflächen.
Die Gutachtenerstattung erfolgt bedarfsgerecht auf Kundenwunsch als Lang- oder Kurzgutachten.
Referenzobjekte
Dipl. Ing. (FH) Volker Rüping
Ich unterbreite Ihnen gern ein unverbindliches, bedarfsgerechtes Angebot.
Telefon: 0 23 65 / 20 454 25