Referenzobjekte
Von kleinsten Einfamilienhäusern mit Wohnflächen kleiner als 50 m2, bis hin zu Bewertungen ganzer Straßenzüge, Wohnanlagen mit hunderten von Wohneinheiten, oder gemischt genutzten Objekten, Kirchen, Bankgebäuden, Speditionsniederlassungen oder Tagungs- und Beherbergungsobjekten wurde bereits ein Großteil des Bewertungsspektrums abgedeckt.
Oftmals stellen sich in der Bewertung noch Zusatzaufgaben, die im Zuge der Gutachtenerstattung noch mit zu bewerten sind. Dies können Bewertungen von grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen wie z.B. Erbbaurechte, Wohnungserbbaurechte nach WEG, Wohnungsrechte, Nießbrauch, Überbau, Geldrenten nach BGB, Wege- oder Leitungsrechte sein. Auch die Bewertung von wirtschaftlichen Einheiten ist eine oft gestellte Sachfrage ins Besondere im Zuge von Zwangsversteigerungen.
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Dipl. Ing. (FH) Volker Rüping
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